Aktuelles
Wir berichten an dieser Stelle regelmäßig über Aktuelles und Wissenswertes aus dem Bereich der SeniorenAssistenz und geben Ihnen einen Einblick in unsere Arbeit

Steuertipp! Steuerliche Absetzbarkeit von Pflegekosten
Viele Pflegekosten gelten als außergewöhnliche Belastungen und sind daher steuerlich absetzbar: Es lohnt sich genau zu rechnen!
Pflegekosten, die nach Abzug der Erstattung von Pflegekasse und ggf. privater Versicherung übrigbleiben, können Sie – und unter bestimmten Voraussetzung auch Ihre Angehörigen – steuerlich absetzen. Voraussetzung ist ein Pflegegrad, die medizinische Notwendigkeit der Ausgaben und die Unvermeidbarkeit der Kosten.
Abzusetzen ist entweder eine Pauschale von 924,-€ oder die tatsächlichen Kosten abzgl. einer Eigenbeteiligung.
Fragen Sie Ihren Steuerberater oder Ihren Lohnsteuerhilfeverein!
Die vereinfachte Steuererklärung für Menschen im Ruhestand
Mit dem Steuerlotsen können Sie Ihre Steuererklärung einfach und ohne besonderes Vorwissen online machen.
- mit Schritt-für-Schritt-Anleitung
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Prüfen Sie hier, ob Sie den Steuerlotsen nutzen können.
So bekommen Sie Krankenfahrten zum Arzt oder ins Krankenhaus bezahlt
Für kranke und pflegebedürftige Menschen können häufiger Krankenfahrten zum Facharzt, zur Dialyse, zum Zahnarzt, zur Chemotherapie oder einer Fachklinik usw. anfallen.
Hier erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen die Pflegekasse die Kosten der Krankenfahrten übernimmt.
Pauschbetrag für die Pflege von Angehörigen
Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung
Behindertenpauschbetrag: Nie war es einfacher, den Steuerfreibetrag zu erhalten
Mehr Infos unter: pflege-durch-angehoerige.de