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Aktuelles

Wir berichten an dieser Stelle regelmäßig über Aktuelles und Wissenswertes aus dem Bereich der SeniorenAssistenz und geben Ihnen einen Einblick in unsere Arbeit.

Rentenpunkte für Pflegende

Über eine Million pflegende Angehörige erwerben während ihrer Pflegetätigkeit Rentenpunkte. Damit werden Rentenanwartschaften für Pflegezeiten angesammelt. Der zukünftige Rentenanspruch kann dadurch erheblich verbessert werden. Lesen Sie mehr ….

Kissen mit Aufstehhilfe – für Stuhl, Sessel oder Couch

Das Aufstehen aus einem Stuhl oder einem Sessel bereitet bei älteren oder bewegungseingeschränkten Menschen oft Probleme. Die Gelenke und Muskeln machen nicht mehr mit. Für dieses Problem sind Kissen mit Aufstehhilfe (auch Katapultsitze genannt) dann ganz praktisch, denn sie bieten Sicherheit beim Aufstehen und sind dazu auch noch mobil einsetzbar. Mehr Informationen erhalten Sie hier.

Medizinische Fußpflege auf Rezept

Medizinische Fußpflege konnte bis Juni 2020 nur für Menschen mit Diabetes auf Rezept verordnet werden. Seit 1. Juli 2020 bekommen nun auch Personen mit Neuropathien oder einem Querschnittsyndrom die Fußpflege auf Rezept. Mehr Informationen erhalten Sie hier.

Alltagsbegleiter für Senioren und Pflegebedürftige

pflege.de informiert Sie über Alltagsbegleiter für Senioren und Pflegebedürftige. Schauen sie hier.

 

Stundenweise Seniorenbetreuung

pflege.de informiert Sie über Stundenweise Seniorenbetreuung. Schauen sie hier.

 

Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung

 

Behindertenpauschbetrag: Nie war es einfacher, den Steuerfreibetrag zu erhalten

Mehr Infos unter: pflege-durch-angehoerige.de

 

Steuertipp! Steuerliche Absetzbarkeit von Pflegekosten

Viele Pflegekosten gelten als außergewöhnliche Belastungen und sind daher steuerlich absetzbar: Es lohnt sich genau zu rechnen!

Pflegekosten, die nach Abzug der Erstattung von Pflegekasse und ggf. privater Versicherung übrigbleiben, können Sie – und unter bestimmten Voraussetzung auch Ihre Angehörigen – steuerlich absetzen. Voraussetzung ist ein Pflegegrad, die medizinische Notwendigkeit der Ausgaben und die Unvermeidbarkeit der Kosten.

Abzusetzen ist entweder eine Pauschale von 924,-€ oder die tatsächlichen Kosten abzgl. einer Eigenbeteiligung.

Fragen Sie Ihren Steuerberater oder Ihren Lohnsteuerhilfeverein!

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Hausnotrufsystem ohne unmittelbare Soforthilfe keine Steuerermäßigung

Bei der Berechnung der Einkommensteuer können Steuerpflichtige Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuermindernd geltend machen.

Ob zu diesen Aufwendungen auch ein Hausnotrufsystem gehört, entschied am 15.2.2023 der Bundesfinanzhof. Eine Steuerpflichtige erwarb ein sog. Hausnotrufsystem. Dazu gehörte die Gerätebereitstellung und eine 24-Stunden-Servicezentrale, nicht aber Pflege- und Grundversorgung, sowie der Sofort-Helfer-Einsatz. Die Kosten dafür wurden als haushaltsnahe Dienstleistungen in der Einkommensteuererklärung angegeben.

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind gesetzlich nicht genau definiert, nach der Rechtsprechung müssen die Leistungen eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung aufweisen, sollten gewöhnlich durch Mitglieder des Haushalts oder entsprechende Beschäftigte in regelmäßigen Abständen erledigt werden können und dem Haushalt dienen.

Den Aufwendungen für das Hausnotrufsystem liegt zwar eine haushaltsnahe Dienstleistung zugrunde, da es eine Rufbereitschaft im Notfall für die Steuerpflichtige sicherstellt, was ansonsten von den übrigen Mitgliedern der Haushaltsgemeinschaft übernommen worden wäre. Allerdings wird die Dienstleistung nicht im Haushalt erbracht. Die Klägerin zahlte nicht nur für die Bereitstellung der erforderlichen Technik, mittels derer der Kontakt zu der Einsatzzentrale ausgelöst wird, sondern insbesondere für das Bereithalten des Personals für die Entgegennahme eines eventuellen Notrufs und anschließende Kontaktierung anderer Personen. Die wesentliche Dienstleistung ist mithin die Bearbeitung von eingehenden Alarmen und die Verständigung von Bezugspersonen, des Hausarztes etc. per Telefon und nicht das Rufen des Notdienstes durch die Klägerin selbst. Im Ergebnis stellte der BFH fest, dass für ein Hausnotrufsystem ohne unmittelbare Soforthilfe keine Steuerermäßigung gewährt wird.

So bekommen Sie Krankenfahrten zum Arzt oder ins Krankenhaus bezahlt

 

Für kranke und pflegebedürftige Menschen können häufiger Krankenfahrten zum Facharzt, zur Dialyse, zum Zahnarzt, zur Chemotherapie oder einer Fachklinik usw. anfallen.

Hier erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen die Pflegekasse die Kosten der Krankenfahrten übernimmt.

Informationen zur Pflegeversicherung

Barriereloser Zugang: Informationen zur Pflegeversicherung in 18 Sprachen verfügbar

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