Aktuelles
Wir berichten an dieser Stelle regelmäßig über Aktuelles und Wissenswertes aus dem Bereich der SeniorenAssistenz und geben Ihnen einen Einblick in unsere Arbeit
Online Schulungskurs - Leben mit Demenz Digital - kostenfrei
Kostenfreie Onlinekurse für Angehörige von an Demenzerkrankten „Leben mit Demenz“ starten am 01.02.2021
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Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
04.06.2020 – Mehr Hilfen für Pflegebedürftige, vor allem im ambulanten Bereich
Nicht verbrauchte Gelder aus den Entlastungsleistungen 2019 können in diesem Jahr länger genutzt werden bis zum 31.03.2021.
Bislang erhalten Beschäftigte für bis zu 10 Tage Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung, wenn plötzlich ein Pflegefall in der Familie auftritt und sie die Pflege für einen Angehörigen zu Hause organisieren müssen. Bis zum 31: März 2021 wird Pflegeunterstützungsgeld auch gezahlt, wenn eine Versorgungslücke bei der Pflege zu Hause entsteht (weil z.B. eine Pflegekraft ausfällt oder ein ambulanter Pflegedienst schließt). Anders als heute wird das Pflegeunterstützungsgeld zeitlich befristet nicht mehr bis zu 10, sondern bis zu 20 Tage lang bezahlt.
Das Recht, der Arbeit wegen einer akuten Pflegesituation in der eigenen Familie fernzubleiben, umfasst bis zum 31. März 2021 ebenfalls 20 statt wie bisher 10 Tage. Zudem werden weitere pandemiebedingte Flexibilisierungen im Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz vorgenommen.
Steuerliche Absetzbarkeit
Der BdSAD e.V. informiert auf seiner Website u.a. zur steuerlichen Absetzbarkeit der Dienstleistung der Senioren-Assistenten:
„Sie können Teile der Kosten für Arbeiten, die normalerweise Mitglieder Ihres Haushalts ausführen würden, von der Steuer absetzen, wenn Sie damit eine Firma oder einen Selbstständigen beauftragen. Die Bezahlung muss per Überweisung erfolgt sein. Sie können maximal Arbeitskosten von 20.000 Euro zu einem Fünftel in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Daraus ergibt sich ein direkter Abzug von bis zu 4.000 Euro im Jahr von Ihrer Steuerschuld.“
Quelle: https://www.bdsad.de/service/faq/
Krankenkasse muss Stromkosten für elektrische Hilfsmittel bezahlen
17.06.2020 – Dies gilt für alle Hilfsmittel, die Strom benötigen
Pflegebedürftige Menschen sind häufig auf elektrische Hilfsmittel, wie z.B. Sauerstoffgeräte, Lifter, Elektrorollstühle, Inhalatoren, Wechseldruckmatratzen, Luftbefeuchter u.v.m. angewiesen.
Die gesetzlichen Krankenkassen sind per Gesetz dazu verpflichtet, Ihre Stromkosten für sämtliche verordneten Hilfsmittel zu übernehmen.
So bekommen Sie den Strom erstattet: Zum Artikel
Neuer Kurs - 40 Std. Basisqualifizierung für Betreuungskräfte
optional 30 Std. Basisqualifizierung für hauswirtschaftliche Unterstützung
Der nächste Kurs der Basisqualifizierung gem. § 8 AnFöVO startet im April/Mai 2021.
Zur Anmeldung – hier klicken –
Für weitere Informationen/Anmeldung rufen Sie uns an:
+49 (0) 2245 915 4344
oder schreiben Sie uns eine E-Mail info@seniorenassistenz-engels.com
Elternunterhalt: Neue Grenze für Jahresbruttoeinkommen ab 2020
04.01.2020 – Ab dem 1. Januar 2020 gilt eine neue Einkommensgrenze für die Kinder pflegebedürftiger Eltern
Die Einkommensgrenze liegt künftig bei einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro brutto. Damit gleicht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Regelungen für den Elternunterhalt an die Regularien für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung an. Dort gilt bereits die Grenze von 100.000 Euro. Zum Einkommen zählen dabei auch sonstige Einnahmen, etwa aus Vermietung oder Wertpapierhandel. Vorhandenes Vermögen bleibt dagegen unberücksichtigt.
Das BMAS hat ausführliche Informationen zum Angehörigen-Entlastungsgesetz als FAQ (Fragen und Antworten) veröffentlicht. Klicken Sie bitte HIER.